Kurstermine der ABAX-Akademie und unserer Partner

Für alle Kurse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Einwandfreies Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Mind. 18 Jahre alt
  • Flexibilität in der Sicherheitsbranche

Kurs 1: Grundausbildung Sicherheitskraft (5,5 Monate)

  • Zeitraum: 08.01.23 – 17.06.24
  • Theorie: 760 Stunden
  • Praxis: 120 Stunden
  • Inhalte: Sachkundevorbereitung § 34a GewO, Waffenkunde § 7 WaffG, Sanitätslehrgang, Englisch für den Sicherheitsdienst, Dienstkunde, dreiwöchiges Betriebspraktikum
  • Anforderungen: Deutschkenntnisse auf mindestens C1 Niveau erforderlich

Kurs 2: Mobile Sicherheitskraft (5,5 Monate) inkl. Führerschein Kl. B

  • Zeitraum: 08.01.23 – 17.06.24
  • Theorie: 880 Stunden
  • Inhalte: Sachkundevorbereitung § 34a GewO, Waffenkunde § 7 WaffG, Dienstkunde, Erste-Hilfe-Kurs, inkl. Führerschein Klasse B (PKW)
  • Anforderungen: Deutschkenntnisse auf mindestens C1 Niveau erforderlich

Kurs 3: Sachkundevorbereitung § 34a GewO (6 Wochen)

  • Zeitraum: 08.01.23 – 16.02.24
  • Theorie: 240 Stunden
  • Inhalte: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Straf- und Verfahrensrecht, Bürgerliches Recht, Umgang mit Waffen, Umgang mit Menschen, Grundzüge der Sicherheitstechnik, Prüfungsvorbereitung
  • Anforderungen: Deutschkenntnisse auf mindestens C1 Niveau erforderlich

Kurs 4: Kompaktlehrgang Sicherheitskraft (3 Monate) für Quereinsteiger in der Sicherheitsbranche und/oder Mitarbeitende

  • Zeitraum: 08.01.23 – 02.04.24
  • Theorie: 480 Stunden
  • Inhalte: Unterrichtung §34a GewO IHK, Dienstkunde inkl. Deeskalationstechniken, Interventionskraft gemäß VdS Richtlinie 2172 40, Brandschutzhelfer, Erste-Hilfe-Kurs, Etikette für Sicherheitsmitarbeiter, Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a GewO
  • Anforderungen: Deutschkenntnisse auf mindestens B1 Niveau erforderlich

Im 2. Monat werden Sie zur Unterrichtung nach § 34a bei der IHK Mannheim angemeldet. Ziel der Maßnahme ist es dennoch, am Ende des Lehrgangs die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bei der IHK zu bestehen. Sollten Sie die Sachkundeprüfung §34a GewO nicht bestehen, können Sie dennoch mit der IHK-Unterrichtung nach § 34a in der Sicherheitsbranche arbeiten. Die Prüfung §34a GewO kann die Prüfung jederzeit wiederholt werden.

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